Honorar

Vertrauen gewinnen

Meine Leistung kostet Geld. Natürlich wollen Sie wissen wieviel. Stellen Sie sich vorher auch die Frage, was nütze ich Ihnen.

Lesen Sie hier: FAQ/Nützliches und beurteilen Sie selbst wie viele Tipps und Infos Sie jetzt schon von mir erhalten haben.

Ich rechne mein Honorar nach folgenden zwei Möglichkeiten ab:

Wahlverteidiger

Ich kann als Wahlanwalt beauftragt werden, wenn Sie mich ausschließlich privat bezahlen. Wie hoch dieses Honorar sein kann, hängt individuell vom Fall ab und kann in einem ersten Gespräch vorläufig abgeschätzt werden.

Details zur Wahlverteidigung

Im Prinzip gibt es Pauschalhonorare oder die Vereinbarung eines Stundensatzes.
Ganz grob können Sie mit einem Stundensatz von 300,00 EURO brutto oder einem Pauschalhonorar von mindestens 1.500,00 EUR brutto rechnen.

Das klingt viel, liegt aber – nach ständiger auch obergerichtlicher Rechtsprechung – in der unteren Hälfte des zulässigen Bereichs eines Stundenverrechnungssatzes von 180,00 EUR brutto bis 600,00 EUR brutto für Anwälte.

Dies, obwohl ich seit 25 Jahren ausschließlich im Strafrechtsbereich tätig bin und darüber hinaus die Bezeichnung des Fachanwalts für Strafrecht trage und, das werden Sie schnell merken und zu schätzen lernen, ich ständiger direkter Ansprechpartner bin.

Lesen Sie meine Kundenbewertungen und Sie erhalten einen guten Eindruck über meine mandantenfreundliche Arbeit.

Pflichtverteidiger

Ich übernehme auch Pflichtverteidigungen, jedoch stets mit privater Zuzahlung in gleicher Höhe der Pflichtverteidigergebühren.

Details zur Pflichtverteidigung

Die Möglichkeit der Pflichtverteidigung besteht nur für bestimmte im Gesetz geregelte Fälle:

So bestimmt § 140 StPO z.B. die Notwendigkeit eines Pflichtverteidigers bei einem Verbrechen oder einer Strafandrohung von einem Jahr und mehr.

Hier nach kann Ihnen das Gericht jeden beliebigen Anwalt Ihrer Wahl als Pflichtverteidiger beiordnen.

Der Pflichtverteidiger rechnet zunächst mit dem Staat direkt ab. Die Höhe dieser Pflichtverteidigergebühren ist in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG, geregelt.

Im Falle der Verurteilung holt der Staat sich möglicherweise diese Kosten der Verteidigung vom Verurteilten wieder.