News / Aktuelle Fälle

Hier finden Sie aktuelle Fälle und News zu meiner Arbeit

22.03.2024 - Teilweise Legalisierung von Cannabis

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Was sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes?

  • Künftig dürfen Erwachsene in begrenzten Mengen privat (bis zu drei Pflanzen) oder in nicht-gewerblichen Vereinigungen Cannabis anbauen. Über diese Anbauvereinigungen darf Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum kontrolliert weitergegeben werden.
  • Der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis wird künftig straffrei sein. Dies gilt für den öffentlichen Raum. Für den privaten Raum gilt die Grenze von 50 Gramm getrocknetem Cannabis.
  • Es gibt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen.
  • Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis nach wie vor verboten. Zudem bestehen Sonderregelungen für junge Erwachsene – mit geringeren Abgabemengen und reduzierten THC-Gehalten.
  • Es gibt ein Konsumverbot von Cannabis in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr.
  • Aufklärung und Prävention zu Cannabiskonsum werden gestärkt.
  • https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/cannabis-legalisierung-2213640

20.03.2024 - Prozessbeginn am Schwurgericht - Landgericht Essen

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Gemeinsam mit dem Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Victor Berger, verteidigen wir den Vater gegen den Vorwurf des versuchten Totschlages. Nach seiner hervorragenden Einlassung war es für Sekunden still im Saal. Die bewegenden Worte haben eine ganz andere Sichtweise zu Tage gebracht als die Anklage es vermuten ließe. Der Kollege verteidigt weiter, am 9. April wird der Geschädigte gehört.

29.02.2024 - Wieder Freispruch in Gelsenkirchen

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Durch sorgfältige Aktenvorbereitung konnte die Belastungszeugen in Widersprüche verstrickt werden. Die zahllosen Aussagen, die sie gegen meinen Mandanten mit dem Vorwurf von sexueller Nötigung und Körperverletzung erhoben hatte, brachte sie selbst durcheinander. Es folgte auch von der Staatsanwaltschaft der Antrag: FREISPRUCH.

22.02.2024 - Freispruch vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen

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Eine ständige On-Off Beziehung zwischen meiner Mandantin und ihrem Ex-Freund führten schon in der Vergangenheit zu zahllosen Anzeigen gegen Sie. Ein Vorwurf des Diebstahls gegen meine Mandantin wurde bereits im letzten Jahr mit einem Freispruch abgeurteilt. Heute war der Vorwurf eine schwere Körperverletzung. Meine - gut vorbereitete - Mandantin konnte jedoch durch eine klare und in sich stimmige Einlassung das Gericht überzeugen. Die Zeugenaussagen waren zudem widersprüchlich. Deshalb wieder Freispruch!

26.01.2024 - Vorwurf der Beleidigung konnte nicht geführt werden, deshalb Freispruch

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Meine Mandantin erhält eine Anklage für die Äußerung: "Sie sind noch nicht lange Polizeibeamter, sie arbeiten schlecht und sind unfähig". Wie diese Äußerung schon nicht im Kontext gesehen werden kann, ist rechtlich unfassbar. Natürlich FREISPRUCH!

19.01.2024 - EU beschließt Bargeldobergrenze von 10.000 EURO

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Die neue Obergrenze von 10.000 EURO ist Teil eines größeren Anti-Geldwäsche Pakets der EU-Kommission, welche im Verhältnis Gewerbetreibender-Gewerbetreibender oder Gewerbetreibender-Privat gilt. Private Geschäfte von zwei oder mehr Käufern und Verkäufern bleiben von der Obergrenze unberührt. Bereits nach dem gültigen Geldwäschegesetz sollten Anwälte bei einem Betrag ab 10.000 EURO sich die Personalausweise der Einzahler geben lassen, § 10 GWG.

31.10. 2023 - Frei bleibt frei!

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20. 09. 2023 - Einstellung in der Berufungsinstanz!

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Meinem Mandanten wurde u.a. Betrug vorgeworfen.

In der ersten Instanz beim AG war ich noch nicht bestellt. Der nicht anwaltlich vertretene Mandant hatte das Pech, dass sich die Staatsanwaltschaft und der Richter über eine Verfahrensfrage uneinig waren.

Es ging um das Verhältnis richterlicher Hinweis und Nachtragsanklage. Da dieser Streit nicht richtig gelöst wurde, wurde mein Mandant fälschlicherweise Freigesprochen. Auf diesen Freispruch legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Damit lag ein Fall der Pflichtverteidigung vor und ich wurde dem Mandanten als Verteidigerin bestellt.

Innerhalb der Hauptverhandlung konnte ich den Mandanten im Rahmen einer guten Vorbereitung und Nachweisen der Schadenswiedergutmachung derart vertreten, dass die Staatsanwaltschaft einer Einstellung nach § 153a StGB gegen Zahlung einer kleinen Geldstrafe zugestimmt hat.

06. 09. 2023 - Freispruch am Amtsgericht Essen!

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Meinem Mandanten wurden mehrere Delikte vorgeworfen, auf die es für den Verfahrensgang kaum ankommt.

Viel interessanter war, dass neben der Vorladung auch eine erkennungsdienstliche Maßnahme angeordnet wurde.

Um den Mandanten zu überführen hatte die Staatsanwaltschaft eine Wahlbildlichtvorlage nach § 18 RiStBV angeordnet.

Jedoch hatte die Staatsanwaltschaft versäumt, sich an die gesetzlichen Vorgaben des § 18 RiStBV zu halten. Dieser sieht vor, dass den Zeugen nicht nur der Beschuldigte, sondern auch eine Reihe anderer Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlicher Erscheinung gegenüberzustellen ist.

Die Auswahl dieser „anderen Personen“ war aber weit entfernt von diesen Vorgaben, so dass ich dieses Beweismittel gut angreifen konnte.

Da die Beweismittel sehr schwach wirkten, habe ich meinem Mandanten geraten die gesamte Hauptverhandlung von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen.

Hinzu kam, dass die zwei Zeugen meinen Mandanten nicht einmal zu 100% identifizieren konnte. Somit waren diese nicht überzeugungskräftig.

Um die Verteidigung perfekt zu machen, habe ich mich auch noch Statistiken der Polizei zum Thema „Wie gut erkennen Zeugen je nach Alter Menschen wieder?“ akquiriert. Mit dieser Statistik konnte ich die Unglaubwürdigkeit der Zeugen nochmals hervorheben.

Der Mandant war daher mangels Beweismittel freizusprechen!

21. 08. 2023 - Automatensprengung

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22. 06. 2023 - Reduzierung der Ersatzfreiheitsstrafe und gemeinnütziger Arbeit

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